Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem Velo, dem Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Abzug von Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.